Vorratsdatenspeicherung in Deutschland prinzipiell zulässig

Daß die derzeitige Art und Weise der Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig ist, und daß alle bisher gespeicherten Daten gelöscht werden müssen macht auf den ersten Blick einen verführerischen Eindruck, der jedoch nicht darüber hinwegtäuschen darf, daß das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich als verfassungskonform "machbar" erklärt. Das Signal der Richter an die Politik lautet … "macht es richtig, dann ist es auch ok und wir winken das durch".  Da die EG Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch das Urteil nicht angegriffen wird, bin ich geneigt am heutigen Tag auf nationaler Ebene (Deutschland) den Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung als verloren anzusehen.

Es würde mich mehr als freuen, wenn ich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hier falsch interpretieren würde.

Links zum Thema:

Netzpolitik: http://www.netzpolitik.org/2010/live-bloggen-zur-vorratsdatenspeicherung/

Burks’ Blog: http://www.burks.de/burksblog/2010/03/02/warum-die-piraten-gebraucht-werden

Pressemitteilung des BVerfG: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html

Das Urteil komplett: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html

Ausführlicher Kommentar des Spiegelfechters: http://www.spiegelfechter.com/wordpress/2048/die-vorratsdatenspeicherung-ist-tot-es-lebe-die-vorratsdatenspeicherung

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