Vorratsdatenspeicherung in Deutschland prinzipiell zulässig

Daß die derzeitige Art und Weise der Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig ist, und daß alle bisher gespeicherten Daten gelöscht werden müssen macht auf den ersten Blick einen verführerischen Eindruck, der jedoch nicht darüber hinwegtäuschen darf, daß das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich als verfassungskonform "machbar" erklärt. Das Signal der Richter an die Politik lautet … "macht es richtig, dann ist es auch ok und wir winken das durch".  Da die EG Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch das Urteil nicht angegriffen wird, bin ich geneigt am heutigen Tag auf nationaler Ebene (Deutschland) den Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung als verloren anzusehen.

Es würde mich mehr als freuen, wenn ich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hier falsch interpretieren würde.

Links zum Thema:

Netzpolitik: http://www.netzpolitik.org/2010/live-bloggen-zur-vorratsdatenspeicherung/

Burks’ Blog: http://www.burks.de/burksblog/2010/03/02/warum-die-piraten-gebraucht-werden

Pressemitteilung des BVerfG: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html

Das Urteil komplett: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html

Ausführlicher Kommentar des Spiegelfechters: http://www.spiegelfechter.com/wordpress/2048/die-vorratsdatenspeicherung-ist-tot-es-lebe-die-vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung – Schweden verweigert – gutes Vorbild

Die TAZ berichtet in diesem Artikel, daß Schweden die EU Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzt und auch keine Pläne zur Umsetzung hat. Da aber auch die Schweden vertragliche Verpflichtungen gegenüber der EU eingegangen sind, hat die EU konsequenterweise ein Verfahren wegen Nichteinhaltung entsprechender Richtlinien eingeleitet und Schweden verurteilt. Was passiert nun? In Burks’ Blog, auf welches ich in den letzten Tagen durch die Webseite der Piratenpartei mehrfach gestoßen bin,

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