ELENA ist in aller Munde aber was ist das und worum genau geht es? Warum regen sich Datenschützer über diese 5 Buchstaben auf? Worauf genau bezieht sich die Kritik der Gegner ELENA’s?
Ich wollte es etwas Genauer wissen – mich “mal eben schnell” informieren und verbrachte einen ganzen Nachmittag damit, die passenden Informationen zu finden. Eine spannende Suche nach Erklärungen, die wesentlich länger dauerte als geplant.
Der Leitgedanke meines nachmittags war klar:
- was weiss ich über ELENA ?
- was GENAU wird da übertragen ?
Liest sich einfach, gestaltete sich schwieriger als gedacht. Mein Leidensweg begann schon mit der Frage, was ich eigentlich weiß. Das ELENA-Verfahren steht für “elektronischer Entgeltnachweis” (laut dieser Webseite), da war ich mir auch sicher. ALLES andere, was ich glaubte zu wissen, stellte sich als Halbwissen heraus, das unbedingt verifiziert und/oder neu aufgebaut werden mußte.
Als erste Anlaufstelle nutze ich in einem solchen Fall die deutschsprachige Seite der Wikipedia. Nachdem ich “ELENA” suchte, gelang ich auf diese Seite. Hier wurde ich ausführlich über das Verfahren der Meldung informiert aber das war es nicht, was ich wissen wollte. Mein nächster Versuch startete bei Google und die Suche nach dem Begriff ELENA brachte mich auf die Webseite http://www.das-elena-verfahren.de/. Auch wenn der Titel vermuten läßt, dass es sich wieder “nur” um das Verfahren handelt, machte ich mich an die Arbeit und ging diese Seiten zumindest oberflächlich durch. Auch hier fand ich vorerst keine genaue Erklärung darüber, was denn nun übertragen wird. Ich suchte das, was IT-Menschen eine Schnittstellenbeschreibung nennen, in der bis aufs Kleinste beschrieben steht, welche Informationen erfaßt und übertragen werden.
Ich wurde auf der benannten Seite mit Schlagwörtern konfrontiert unter denen ich mir absolut nichts Konkretes vorstellen konnte und die ich genauso in einem Hollywood-Science-Fiction Film hätte hören können. Da wird von vertikalen Trennungen der äusseren UND inneren Sicherheitsschichten bei den Arbeitgebern und bei den abrufenden Stellen geschrieben aber genaue Erklärungen dazu findet man nirgends! Nach mehr als einer Stunde mußte ich deprimiert feststellen, daß sich mein Halbwissen beachtlich gut entwickelte aber meinem Ziel – zu wissen, was genau bei ELENA übertragen wird – bin ich nicht näher gekommen. Im übrigen fand ich auf dieser “hochoffiziellen” Informationsseite immer wieder DOC Dateien und ich bin einmal mehr heilfroh, daß mein “OpenOffice” dieses Format erkennt und lesen kann.
ENDLICH – nach weiteren endlosen Minuten – fand ich erste KONKRETE Hinweise auf das, was übertragen werden soll auf dieser Seite. Es dreht sich also alles um diesen MVDS, dem “Multifunktionalen Verdienstdatensatz”, der wiederum aus weiteren Datenbausteinen besteht:
- DBEN Elena Grunddaten
- DBNA Name
- DBGB Geburtsangaben
- DBAN Anschrift
- DBAG Firmenangaben
- DBAB abweichender Beschäftigungsort
- DBFZ Fehlzeiten
- DBSE steuerpflichtiger sonstiger Bezug
- DBSB steuerfreie Bezüge
- DBAS Ausbildung
- DBZD Zusatzdaten
- DBNB Nebenbeschäftigung Arbeitslose
- DBHA Heimarbeit
- DBKE Kündigung/ Entlassung
- DBFE Fehler
Nun hatte ich Anhaltspunkte, mit denen ich weitere Informationen suchen konnte, denn nun war mein Ehrgeiz geweckt, denn ein weiterer wichtiger Hinweis entging mir nicht:
In der Verfahrensbeschreibung werden
- in Anlage 6 „Multifunktionaler Verdienstdatensatz – Fachlicher Inhalt“ ausführliche Hilfestellungen zum Ausfüllen der Felder,
- in Anlage 7 besondere Fallkonstellationen, die in der Lohn- oder Gehaltsabrechnung zu bewältigen sind und […]
dokumentiert.
Quelle: http://www.das-elena-verfahren.de/arbeitgeber/verfahren/sendung/erzeugung-eines-mvds Stand: 30.01.2010 gegen 01.49 Uhr!
Meine Suche ging also weiter und ich folgte Link für Link! Eine Reihe von teils sehr ausführlichen PDF Dateien wurden mir hier angeboten. Mein Interesse weckte die Verfahrensbeschreibung – Anlage 6, die einen fachlichen Inhalt haben soll. Mit Stand 30.01.2010 gegen 02.00h erstaunten mich 59 Seiten in dieser Datei, die bei genauer Prüfung leider nicht das von mir Gesuchte enthielt, denn es handelte sich bei dieser Datei nur um eine “Kommentierung” der Felder soweit der AWV e.V. ( der Verein, der sich darum kümmert), dies als notwendig erachtet. Seite 10, vierter Absatz ernüchterte mich:
Die folgende Kommentierung des MVDS behandelt als Schwerpunkt die Datenbausteine 3.1 und 3.7 – 3.14. Die einzelnen Felder sind – mit Ausnahme der Felder zur „Kennung“ – vollständig abgebildet. Soweit die Felder aus Sicht der Arbeitsgruppe unproblematisch sind, wurde auf eine Kommentierung verzichtet.
Damit war ich hier in einer Sackgasse gelandet. Nach dem Durcharbeiten der PDF kannte ich nun zwar die Felder, die der AWV e.V. für kommentierungsbedürftig hält aber immer noch nicht alle Felder, die übertragen werden.
Eine Schnittstellenbeschreibung hatte ich nach Stunden der Suche immer noch nicht gefunden, damit beschloss ich nach dem “back to the roots” Prinzip vorzugehen.
“Wenn es eine Übertragung von Daten gibt, dann müßte es auch eine Kontrolle der Daten zumindest auf einfachste Art und Weise geben. Wenn es eine Kontrolle der Daten gibt, dann müßte es auch ein Fehlerprotokoll geben. Wenn es ein Fehlerprotokoll gibt, dann müßte es für den, der dieses lesen und Korrekturen einleiten soll auch eine ERKLÄRUNG geben. Da theoretisch jede Information fehlerhaft sein kann, die übertragen wird, könnte in einem Fehlerprotokoll-Erklärungskatalog vielleicht ALLES zu finden sein.“
Verrückter Gedanke ABER GENAU DIESE Idee brachte mich dann doch endlich zum Ziel und ich fand Anlage 5 zur Verfahrensbeschreibung – Volltreffer – ENDLICH !!!
Mit dieser 79 seitigen Datei (Stand: 30.01.2010 gegen 02.15h) hatte ich endlich gefunden, was ich suchte. Feld für Feld, Byte für Byte eine Beschreibung der Daten, die beim ELENA Verfahren übertragen werden.
Ab Seite 10 findet man die Beschreibung des multifunktionalen Verdienstdatensatzes im Detail.
Ich kann und will hier die Daten im einzelnen nicht aufführen, doch einige Punkte, die ich interessant finde, will ich hier mal zur Diskussion stellen (als Zeilen auf einer Seite rechne ich nur die Tabellenzeilen, die ein Feld des Datensatzes beschreiben) !
- Seite 21, Zeile 1 – Hier wird der Tätigkeitsschlüssel zu der die Meldung betreffenden Person angegeben. Bei Beamten wird kein Schlüssel mitgegeben. Da frage ich mich, warum werden sie dann mit erfaßt? Meiner Meinung nach riecht das nach Vorratsdatenspeicherung, denn welchem Zweck dienen diese Daten?
- Seite 21, Zeile 3 – Hier wird der Beitragsschlüssel zur Sozialversicherung erfaßt. Für die Personengruppe 190 wird kein Beitragsschlüssel angegeben. Auch hieraus ergibt sich meiner Meinung nach ein klarer Hinweis auf eine Vorratsdatenspeicherung.
- Seite 39 , Zeile 3 ff – Ich persönlich finde die Bezeichnung “Dienstherr” einfach nicht schön, hört sich mittelalterlich an!
- Seite 42, Zeilen 2+3+4 – Hier wird der vollständige Name, die Telefonnummer und die eMail-Adresse des Ansprechpartners beim Arbeitgeber erfaßt. Hier werden innerhalb eines Datensatzes (nicht getrennt voneinander) personenbezogene Daten erfaßt.
- Ab Seite 45 folgt eine detaillierte Beschreibung der DBFZ – Datenbaustein Fehlzeiten – also ein Kernpunkt der Kritik gegen ELENA.
- Seite 45, Zeile 4 – Hier wird der Schlüssel für die Beschreibung der Fehlzeiten eingegeben! Interessant ist, das in der Schlüsselreihe von “01” bis “16” soweit ich das überblicken kann – vier Schlüssel bisher unbesetzt sind. Schlüssel “11”, der mit “sonstige unbezahlte Fehlzeit” definiert ist, kommt mir schon sehr fragwürdig vor (wann wird der angegeben)! Die fehlenden Schlüssel können alles beinhalten, eine Definition liegt mir nicht vor!
- Seite 57, Zeile 1 – Hier soll die durchschnittliche regelmässige Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten in Stunden pro Woche angegeben werden. Mir ist unklar, auf welcher Basis, diese Zahl ermittelt wird. Wird der Durchschnitt für den meldenden Betrieb oder die Branche oder den Berufstand angegeben. Wird die Zahl ermittelt oder geschätzt? Wer prüft das?
- Ab Seite 61 findet sich dann die DBKE, die Angaben über die Kündigungen und Entlassungen enthält.
- Seite 64, Zeile 4 – Hier finde ich den Schlüssel hochinteressant. Hier wird definiert, durch wen die Kündigung/Entlassung eingeleitet wurde. Man könnte meinen, Arbeitgeber oder Arbeitnehmen oder Beide würde hier reichen. Weit gefehlt. Insgesamt sind FÜNF Einteilungen möglich und Schlüssel 4 finde ich SEHR interessant (“ 4= durch einen Aufhebungsvertrag, Arbeitgeber hätte ansonsten nicht zum selben Zeitpunkt gekündigt”). Was genau bedeutet das? Meiner persönlichen Meinung nach werden hier intime Absprachen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer abverlangt und auf Vorrat gespeichert!
- Seite 64, vorletzte Zeile – Hier wird definiert, wie die Kündigung zugestellt wurde. 1 bedeutet persönlich, 2 bedeutet per Post. Das letzte mir bekannte Kündigungsschreiben in meinem persönlichen Umfeld wurde durch “irgendwen” (nicht Post oder Zusteller) in den Briefkasten geworfen. Wie wird das denn wohl definiert?
- Seite 64, letzte Zeile – Hier SOLL der Arbeitgeber definieren, ob eine Kündigung ausgesprochen wurde, weil ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers vorlag. Hier kann es sich meiner Meinung nach nur um eine Meinungsäußerung handeln, denn eine Rechtsbeurteilung obliegt doch wohl nicht dem Arbeitgeber?
- Seite 65, Zeile 1 – Hier definiert der Arbeitgeber, ob bezüglich der Kündigung auch schon Abmahnungen vorhanden waren.
- Seite 65, Zeile 3 – Ein 255 Zeichen langes FREITEXT-Feld, in dem der Arbeitgeber “irgendwas” zur Schilderung des angeblich vertragsrechtlichen Verhaltens eingeben kann.
- Seite 66, Zeile 1 – Hier wird der Termin eingegeben, an dem der Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen hätte, wenn er sie ausgesprochen hätte. Wer kann das noch prüfen, wenn da falsche Angaben gemacht werden. Weitere Felder mit “Konjunktiv-Formulierungen” folgen!
Viele der im MVDS angegebenen Daten wurden auch schon vorher erhoben allerdings sind sie nur im Bedarfsfall abgefragt worden und durch ELENA wird hier keine Unterscheidung mehr getroffen. Auch wenn einige sog. Experten der Meinung sind, dass es sich hierbei um eine zweckgebundene Datenerfassung und Speicherung handelt, bin ich mir absolut sicher, dass es sich bei der Betrachtung aller Daten, die hier übertragen und gespeichert werden, um eine klare Vorratsdatenspeicherung handelt, die einer Prüfung vor dem Verfassungsgericht erst noch standhalten muss.
Einige Punkte, die ich unbedingt zum ELENA Verfahren noch schreiben möchte, werde ich in späteren Posts absetzen.
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