JMStV – Viel Luft um wenig neue Inhalte
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) (Neufassung) ist erneuert worden und ab dem 01.01.2010 gültig. Hitzig diskutiert werden die Regelungen zum Thema Altersverifikation. Kurz und bündig zusammengefaßt, bringt es der LawBlog raus:
Wer keine Inhalte anbietet, die für unter 16-Jährige durchgehend schädlich sind, muss weder eine Alterskennzeichnung einführen noch Sendezeiten beachten. Entgegen mancher Behauptung wird es also keine Bußgelder bloß deswegen geben, weil auf einem Blog keine Alterskennzeichnung vorhanden ist. Wer für sich also zu der Überzeugung kommt, dass er keine Inhalte anbietet, die erst ab 16 Jahren zugänglich sein dürfen, hat keinen Handlungsbedarf. Schon das dürfte die weitaus meisten Blogger aus der Schusslinie des JMStV bringen.
Quelle: LawBlog
Diesbezüglich ist Panik nicht angebracht. Wer seine Webseiten nicht klassifiziert wird wahrscheinlich von irgendeinem Stück unbedeutender Software, die wenig bekannt und noch weniger eingesetzt wird, als böses "ab18" Machwerk eingestuft. Na und?
Update: Der neue JMStV wurde nicht verabschiedet und ist damit auch nicht gültig. Daher gilt der alte JMStV und auch die alten Regelungen!!!



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